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Die Gesundheitsreformen in der Vergangenheit
In den letzten Jahrzehnten, seit etwa 1950, jagte eine Gesundheitsreform die Nächste. Die Ziele waren Kosteneinsparungen. Zwangsläufig war damit ein Sozialabbau verbunden. Vielen von uns sind diese schleichenden
Leistungskürzungen erst mit der Gesundheitsreform 2003 so richtig bewusst geworden. Es wird sogar eine “Bürgerversicherung” erwogen.
Eine grobe Übersicht von vergangenen Entwicklungen seit 1950
1950-ziger Jahre: Der durchschnittliche Beitragssatz wird von 6% im Jahr 1950 auf etwa 8% im Jahr 1958 angehoben. Der erste Reformversuch scheitert, nach welchem die Versicherten bei ärztlichen Behandlungen
und Arzneien Selbstbeteiligungen tragen sollen. 1960-ziger Jahre Im Jahr 1962 steigen die Beiträge auf etwa 9,5%an. Der nächste Reformversuch scheitert. Die Übertragung der Zahlungspflicht des
Krankengeldes von den Krankenkassen auf die Arbeitgeber kann nicht durchgesetzt werden.
1970-ziger Jahre Weitere Beitragserhöhungen in der gesetzlichen Krankenkasse. Innerhalb von wenigen Jahren
steigt der Beitragssatz von durchschnittlich 8,4% bis zum Ende der 70er Jahre auf 11,3%. Arzneimittel-Höchstbeträge und Leistungsbeschränkungen werden im Zuge des ersten Kostendämpfungsgesetzes eingeführt.
Bagatelle-Medikamente werden nicht mehr bezahlt.
1980-ziger Jahre In der Mitte der 80er Jahre kommt es weiter zu konstanten Beitragserhöhungen, wodurch ein durchschnittlicher Beitragssatz von knapp
unter 13% erreicht wird.
1989 das Gesundheitsreformgesetz Arzneimittel / Verbandmittel Es werden Festbeiträge für Arzneimittel festgelegt. Eine Differenz zu dem teureren Produkt trägt der
Patient selbst. Bei Mittel ohne Festbeiträge müssen Zuzahlungen 3,- DM erbracht werden.
Hilfsmittel, Heilmittel Für industriell gefertigte Produkte gibt es Festbeträge. Der Zuschuss für ein
Brillengestell beläuft sich auf 20,- DM. Erst bei einer Veränderung der Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien hat man Anspruch auf eine neue Brille. Für Kontaktlinsen werden nur in besonders schweren Fällen
Zuschüsse geleistet. Bei einer physikalischer Therapie (z.B. Massagen) beträgt der Eigenanteil 10%.
Zahnersatz Für Zahnersatzleistungen gibt es 50% Zuschuss plus 10% Bonus.
Krankenhaus
Es kommt zu einer Erhöhung der Zuzahlung durch die Patienten. Je Krankenhaustag müssen 10,- DM bis maximal 140,- DM pro Jahr zugezahlt werden.
1990 Verdienstausfall
Krankentagegeldern bei den gesetzlich Krankenversicherten müssen versteuert werden.
Rentner Rentner müssen einen Eigenanteil von 6,4% zur gesetzlichen Krankenversicherung leisten.
1991
Zahnbereich Ein Bonus erhält nur der, welcher regelmäßige Vorsorgebehandlung nachweisen kann. Bei einem Nachweis von mehr als 10 Jahren erhält der Patient 15% Bonus.
1993 Gesundheitsstrukturgesetz Arzneimittel, Verbandsmittel Versicherte ab 18 Jahren müssen eine preisabhängige Zuzahlung pro Medikament leisten.
Zahnbereich Große Brücken werden
nicht mehr erstattet. Die Krankenkassen beteiligen sich nur noch bei Kindern und Jugendlichen an kieferorthopädischen Behandlungen. Bei Erwachsenen mit schweren Kieferanomalien gibt es Ausnahmen.
Krankenhaus
Die Zuzahlung steigt auf 11,- DM pro Tag
1994 Arzneimittel, Verbandsmittel Versicherte ab 18 Jahren müssen eine Zuzahlung pro Medikament je nach Packungsgrößen zwischen 3,- und 7,- DM
leisten, auch bei Mitteln mit Festbetrag gibt es eine Zuzahlung
Krankenhaus Die Zuzahlung steigt auf 12,- DM pro Tag für maximal 14 Tage.
1997 Erstes und zweites Neuordnungsgesetz zur Gesetzlichen Krankenversicherung Arzneimittel Je nach Packungsgröße wird die Zuzahlung auf 9,- / 11,- / 13,- DM erhöht
Heilmittel, Hilfsmittel
Zuzahlung: 15% Es kommt zu einer Eigenbeteiligung von 20% an den Kosten, welche die Krankenkasse übernimmt.
Sehhilfen
Von der gesetzlichen Krankenkasse wird kein Zuschuss mehr für Brillengestelle übernommen.
Zahnbehandlung, Zahnersatz Zahnersatz wird nur noch in Form eines geringen Festzuschusses übernommen. für die
Jahrgänge 1979 und jünger gibt es kein Zuschuss für Zahnersatz mehr (außer bei schwerer Allgemeinerkrankung oder Unfall). Die Leistungen für die Zahnbehandlung wird eingeschränkt (z.B. keine implantologischen
Leistungen mehr). Inlays werden nicht erstattet.
Krankenhaus Die Zuzahlung steigt auf 17,- DM pro Tag (neue Bundesländer 14,- DM)
Die Eigenbeteiligung bei stationären Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen steigt.
Krankengeld Das Krankengeld wird auf 70% (vorher 80%) des Bruttoeinkommens, maximal 90% (vorher 100%) des
Nettoeinkommens gesenkt.
1999 Zahnersatz Die Geburtsjahrgänge 1979 und jünger erhalten wieder Leistungen für Zahnersatz. Statt des Festzuschusses gibt es wieder die prozentuale Erstattung
von 50% bis 65%.
Arzneimittel Die Zuzahlungen werden auf 8,- / 9,- / 10,- DM je nach Packungsgröße gesenkt.
2003
Der durchschnittliche Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen liegt über 14%
Infos zur aktuell geplanten Gesundheitsreform 2003
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