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Info zum Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung
Das Krankentagegeld soll den Verdienstausfall bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
ausgleichen. Dabei wird eine Karenzzeit, d.h. ab dem wievielten Krankheitstag das Krankentagegeld geleistet wird, vereinbart.
Bei Arbeitnehmern
ist das in der Regel der 43. Tag, da vorher die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers greift. Ist etwas abweichendes vereinbart, ist dies dementsprechend zu berücksichtigen.
Selbständige sollten genau überlegen, wie lange sie auf Einkommen verzichten können und wie hoch im Krankheitsfall der tatsächliche finanzielle Bedarf ist. Dabei kann eine Staffelung
sinnvoll sein: Zum Beispiel 25 Euro ab dem 15. Krankheitstag und weitere 50 Euro ab dem 29. Krankheitstag.
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