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Die gesetzliche Krankenversicherung im Alter
Solidaritätsprinzip und Umlageverfahren in der gesetzlichen Krankenkasse:
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bildet keine Alterungsrückstellung und arbeitet nach dem Solidaritätsprinzip und dem Umlageverfahren. Das Solidaritätsprinzip besagt, dass der Beitrag unabhängig von Alter, Geschlecht und der Anzahl der mitversicherten Personen (Familienversicherung) in Prozent des Einkommens bemessen und für alle Versicherten der gleiche Leistungsumfang zur Verfügung gestellt wird. Durch das Umlageverfahren werden die Beitragseinnahmen des versicherten Kollektivs immer genau so bemessen, dass damit die von den Versicherten verursachten Krankheitskosten finanziert werden können. Eine Ansparung in jungen Jahren für die steigenden Krankheitskosten im Alter erfolgt nicht. Aufgrund des Solidaritätsprinzips und des Umlageverfahrens müssen also junge gutverdienende Versicherte mit ihren hohen Beiträgen die älteren Versicherten und die im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei mitversicherten Personen mitfinanzieren.
Dieser Generationenvertrag bringt natürlich Probleme mit sich: Die Alterspyramide wird immer mehr auf den Kopf gestellt, das heißt immer weniger junge Versicherte müssen die Leistungen für den immer größer
werdenden Anteil an Älteren (Rentnern) mitfinanzieren. Die Folgen sind vorprogrammiert: Beitragserhöhungen, weitere Leistungsbeschränkungen und Zuzahlungen.
Die Gesundheitsreform 2003
macht dies besonders deutlich. Nüchtern betrachtet ist die Ausgliederung des Zahnbereiches eine Beitragserhöhung der gesetzlichen Krankenkassen, denn Zahnleistungen werden gestrichen und müssen extra versichert werden. Ob das Versprechen von niedrigeren Kassenbeiträgen eingehalten werden kann, ist in Anbetracht der Beitragserhöhungen in der Vergangenheit eher unwahrscheinlich. Hinzu kommt der technologische Fortschritt in der Medizintechnik. Immer bessere Behandlungsmethoden werden zum Wohl der Patienten entwickelt, was aber auch die Kosten immer mehr ansteigen lässt. Neue fortschrittliche und auch alternative Behandlungsmethoden gehen am “Kunden” der gesetzlichen Krankenkasse vorbei, die Zweiklassenmedizin ist nicht in den Anfängen, sondern wir stecken schon mitten drin.
...hier geht´s zum Vergleich gesetzliche und private Krankenversicherung
Inwieweit
sich die Bedingungen für Rentner in der GKV entwickeln, bleibt abzuwarten. Eins ist klar: Das Leistungsniveau wird weiterhin sinken, die Beitragssätze steigen.
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