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Die private Krankenversicherung im Alter

Die Private Krankenversicherung im Alter

Alterungsrückstellung in der privaten Krankenkasse:

Ein großer Vorteil der privaten Krankenversicherung ist die Beitragsrückstellung für das Alter. Die Prämie ist in den ersten Jahren höher, in den späteren Jahren dagegen niedriger als das tatsächliche Risiko welches von der privaten Krankenversicherung übernommen wird. Grundsätzlich ist der Beitrag in der privaten Krankenversicherung so festgelegt, dass der Versicherte bei gleichbleibenden Rechnungsgrundlagen über die gesamte Vertragslaufzeit einen konstanten Beitrag zahlt. Der Beitrag ist abhängig vom gewählten Leistungsspektrum, vom Eintrittsalter und vom Geschlecht des Versicherten, nicht jedoch vom Einkommen. Da zur Deckung des Krankheitsrisikos im Alter höhere Beiträge (Risikobeiträge) benötigt werden, wird in jungen Jahren mit einem Teil des Beitrags (Sparanteil) eine Reserve aufgebaut, die sogenannte Alterungsrückstellung. Sie wird später wieder abgebaut, um die bei der Kalkulation bereits bekannten erhöhten Leistungsausgaben durch das Älterwerden zu finanzieren. Jeder Versicherte spart also für sich persönlich etwas fürs Alter an.

Die untere Grafik verdeutlicht den Verlauf der Altersrückstellung anhand eines 30-jährigen Mannes. Zu erkennen ist, das die Altersrückstellung bis etwa zum 68. Lebensjahr ansteigt. Nach dem 68. Lebensjahr wird die angesparte Altersrückstellung von den steigenden Kosten im Alter aufgezehrt. Somit sind stabile Beiträge über die gesamte Laufzeit gesichert.

Zuschuss vom Rentenversicherungsträger für privat Krankenversicherte
Jeder privat krankenversicherte Rentner erhält von seiner gesetzlichen Rente einen Beitragszuschuss vom Rentenversicherungsträger. Dieser Zuschuss wird jeweils zum 1. Juli eines Jahres neu festgelegt. Er beträgt ab 1.7.2002 bundeseinheitlich 7,0 % der gesetzlichen Rente.

Hinweis zum Krankentagegeld
Da sie später als Rentner kein Krankentagegeld benötigen, entfällt dieser Beitragsanteil Ihrer privaten Krankenversicherung im Alter. Sie können somit Geld sparen.

Unser Tipp fürs Alter
Zusätzlich zur privaten Krankenversicherung empfehlen wir unseren Kunden eine Vorsorge in Hinblick auf das spätere “Rentendasein” zu treffen, denn in der Regel haben Rentner weniger Geld zu Verfügung als in der Zeit ihrer Erwerbstätigkeit. Gerade im Alter aber wird die private Krankenversicherung für den Kunden immer wichtiger, da sich dann immer mehr Leiden einstellen. Aus diesem Grund schlagen wir unseren Kunden vor, eine kleine Lebens- oder Rentenversicherung, am besten mit Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit, abzuschließen.

Getestete Angebote zur Lebens- oder Rentenversicherung finden Sie hier
 

Die gesetzliche Krankenversicherung im Alter

Solidaritätsprinzip und Umlageverfahren in der gesetzlichen Krankenkasse:
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bildet keine Alterungsrückstellung und arbeitet nach dem Solidaritätsprinzip und dem Umlageverfahren. Das Solidaritätsprinzip besagt, dass der Beitrag unabhängig von Alter, Geschlecht und der Anzahl der mitversicherten Personen (Familienversicherung) in Prozent des Einkommens bemessen und für alle Versicherten der gleiche Leistungsumfang zur Verfügung gestellt wird. Durch das Umlageverfahren werden die Beitragseinnahmen des versicherten Kollektivs immer genau so bemessen, dass damit die von den Versicherten verursachten Krankheitskosten finanziert werden können. Eine Ansparung in jungen Jahren für die steigenden Krankheitskosten im Alter erfolgt nicht. Aufgrund des Solidaritätsprinzips und des Umlageverfahrens müssen also junge gutverdienende Versicherte mit ihren hohen Beiträgen die älteren Versicherten und die im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei mitversicherten Personen mitfinanzieren.
Dieser Generationenvertrag bringt natürlich Probleme mit sich: Die Alterspyramide wird immer mehr auf den Kopf gestellt, das heißt immer weniger junge Versicherte müssen die Leistungen für den immer größer werdenden Anteil an Älteren (Rentnern) mitfinanzieren. Die Folgen sind vorprogrammiert: Beitragserhöhungen, weitere Leistungsbeschränkungen und Zuzahlungen.

Die Gesundheitsreform 2003 macht dies besonders deutlich. Nüchtern betrachtet ist die Ausgliederung des Zahnbereiches eine Beitragserhöhung der gesetzlichen Krankenkassen, denn Zahnleistungen werden gestrichen und müssen extra versichert werden. Ob das Versprechen von niedrigeren Kassenbeiträgen eingehalten werden kann, ist in Anbetracht der Beitragserhöhungen in der Vergangenheit eher unwahrscheinlich. Hinzu kommt der technologische Fortschritt in der Medizintechnik. Immer bessere Behandlungsmethoden werden zum Wohl der Patienten entwickelt, was aber auch die Kosten immer mehr ansteigen lässt. Neue fortschrittliche und auch alternative Behandlungsmethoden gehen am “Kunden” der gesetzlichen Krankenkasse vorbei, die Zweiklassenmedizin ist nicht in den Anfängen, sondern wir stecken schon mitten drin.

...hier geht´s zum Vergleich gesetzliche und private Krankenversicherung

Inwieweit sich die Bedingungen für Rentner in der GKV entwickeln, bleibt abzuwarten. Eins ist klar: Das Leistungsniveau wird weiterhin sinken, die Beitragssätze steigen.

Wir meinen: Die Qualität einer Krankenversicherung zeigt sich dann, wenn man sie am nötigsten braucht: im Krankheitsfall, im Alter. Entscheiden Sie sich für eine private Krankenversicherung. Ihrer Gesundheit zuliebe, genießen Sie alle Vorteile eines Privatpatienten - auch als Rentner.

Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung im Alter:
Jeder Rentner erhält zu seinem Krankenversicherungsbeitrag einen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger. Zunächst war dieser Zuschuss ebenso hoch wie der zu zahlende Beitrag. Bis 1983 war somit jeder Rentner in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) beitragsfrei versichert. Ab 1 .7.1983 wurde der Zuschuss gesenkt und so die Eigenbeteiligung des Rentners eingeführt. Seit 1. 7.1987 trägt jeder Rentner mindestens die Hälfte seines Krankenversicherungsbeitrages aus der Rente selbst.

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