Startseite
KV Tarife Männer
KV Tarife Frauen
Krankenzusatzvers.
für gesetzlich Vers.
Fragen zur
Krankenversicherung
Wir über uns
Weitere Sparangebote
Sitemap
gesetzlicher Zuschlag

Was ist “ gesetzlicher Zuschlag ” zur privaten Krankenversicherung?

Der Versicherer bildet aus den überschüssigen Beitragsanteilen ein sogenannte Altersrückstellung. Zusätzlich hat der Gesetzgeber für alle neuen Versicherten zwischen 21 und 60 Jahren einen 10-prozentigen Zuschlag auf den Beitrag zur Krankenversicherung vorgeschrieben. Er muß verzinslich angelegt werden und ab dem 65. Lebensjahr ebenfalls für einen stabilen Beitrag sorgen.

zur Startseite von www.krankenversicherung-preiswert-billig.de
Fragen zu unseren Angeboten? Tel. 030 / 6789 55 59
e-mail: info@krankenversicherung-preiswert-billig.de